Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der bitvoodoo ag

 

1. Einleitung

Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, verbindlich. Die bitvoodoo ag wird nachträglich bitvoodoo genannt.

 

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist

- Konzeption/Beratung
- Entwicklung, Weiterentwicklung und Integration webbasierter Applikationen
- Erteilung oder Lieferung von Lizenzen an EDV-Programmen
- Wartung/Support von webbasierten Applikationen
- Projektdurchführung/-management
- Schulungen/Kurse
- allgemeine Internet-Benutzungsrichtlinien

 

3. Schulungswesen

3.1 Annullation

Annullationen Ihrerseits, die weniger als 5 Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen, müssen wir mit 100% der Kursgebühr verrechnen. Sollte die Annullation früher erfolgen, haben Sie die Möglichkeit, den nächsten Kurs kostenlos zu besuchen bzw. einen anderen Kurstermin zu vereinbaren. Kann ein geplanter und von Ihnen gebuchter Kurs infolge höherer Macht (z. B. Krankheit oder Unfall des Kursleiters usw.) nicht stattfinden, wird der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Sollten Sie dies nicht wünschen, so werden wir Ihnen die bereits bezahlten Kurskosten vollumfänglich zurückerstatten.

3.2 Urheberrechte

Die von unserer Firma erstellten Unterlagen sind nur für die persönliche Verwendung durch den Kursteilnehmer bestimmt und bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, keine Copyright-behaftete Software zu kopieren und aus unseren Räumlichkeiten mitzunehmen. Die Unterlagen und Lerninhalte dürfen von bitvoodoo wiederverwendet und weiterentwickelt werden.

 

4. Dienstleistungen

Dienstleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand, ohne jegliche Garantie und Gewährleistung verrechnet. Es sei denn, die Dienstleistungen wurden ausdrücklich pauschal offeriert. Folgende Punkte gelten als verrechenbare Leistung:

- Arbeitszeit beim Kunden / Fahrzeit
- Arbeitsvorbereitung, Informationsbeschaffung, Dokumentation
- Telefonsupport
- Protokollierung der vorgenommenen Arbeiten, Pendenzenverwaltung
- Projektleitung, -mitarbeit, -besprechung, -abrechnung, technische Abklärungen
- Fernunterstützung über Internet

Folgende Leistungen sind nicht verrechenbar:

- Preisanfragen und -abklärungen
- Fakturation & Offerterstellung

 

5. Offerten

Offerten werden grundsätzlich kostenlos erstellt. Ausgenommen sind Beantwortungen von Pflichtenheften, welche wir nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen in Rechnung stellen. Die in den Offerten aufgeführten Aufwände für Dienstleistungen gelten als Schätzungen. Die Offerten haben eine allgemeine Gültigkeit von 30 Tagen.

 

6. Lieferung

Abweichungen der gelieferten Ware oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Anforderungen der bestellten Ware erfüllen oder beinhalten.

 

7. Termine & Daten

Termine und Lieferfristen sind nur dann und insoweit für bitvoodoo verbindlich, als sie von uns ausdrücklich zugesichert wurden. Änderungen von Terminen und Lieferfristen sind in dem Masse verbindlich, als sie von bitvoodoo ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

 

8. Abnahme

Protokolle, Business Spezifikationen, Technische Spezifikationen, Designovorschläge, Exposé, Drehbücher, Bild und Textmaterial und dergleichen, gelten vom Kunden als genehmigt, wenn Sie von bitvoodoo zur Abnahme vorgelegt wurden und der Kunde nicht innert einer Frist von 14 Tagen schriftlich die Ergänzung von Lücken und/oder die Beseitigung von Mängeln verlangt hat oder wenn der Kunde zu einer weiteren Projekt -oder Einführungsphase fortschreitet. Gleiches gilt, wenn der Kunde Text oder Bildmaterial an bitvoodoo liefert. Werden nach der kundenseitigen Abnahme dennoch Änderungen fällig, stellt bitvoodoo diese Mehraufwendungen zu dem im Projektvertrag vereinbarten Kostensatz oder aber zu den Sätzen gemäss unseren allgemeinen Konditionen in Rechnung.

 

9. Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich gelten folgende Zahlungsbedingungen:

- Soft- & Hardware bis Fr. 10'000.00: Bei Lieferung, rein netto
- Soft- & Hardware ab Fr. 10'000.00: 50% innert 10 Tagen nach Auftragsbestätigung und 50% innert 10 Tagen nach Lieferung, rein netto
- Dienstleistungen: 10 Tage nach Rechnungsstellung, rein netto
- Wartungsverträge: Vor Vertragsbeginn
- Schulung: Vor Schulbeginn

Verletzt der Kunde vertraglich bestimmte oder obig genannte Zahlungsbedingungen, ist bitvoodoo zur Erhebung von 8% Verzugszins berechtigt. Spesen für Mahnungen betragen Fr. 50.-.

 

10. Beanstandungen von Rechnungen

Falls der Kunde die Angemessenheit einer Rechnung oder eines Teilbetrages einer Rechnung von bitvoodoo bestreitet, hat er bitvoodoo umgehend schriftlich zu informieren und bitvoodoo entsprechend zu dokumentieren. Der Kunde hat den unbestrittenen Teil der Rechnung bis spätestens zum Verfalltag zu bezahlen. Falls der Kunde die Rechnung nicht spätestens bis zum Verfalltag bei bitvoodoo beanstandet, gilt die Rechnung als genehmigt. Falls Auseinandersetzungen betreffend der Angemessenheit einer Rechnung zugunsten des Kunden ausgehen, schreibt bitvoodoo dem Kunden den entsprechenden Betrag auf der nächsten Rechnung gut. Falls solche Auseinandersetzungen zugunsten von bitvoodoo ausgehen, ist der Kunde verpflichtet, bitvoodoo den entsprechenden Betrag innerhalb von 10 Tagen (Verfalltag) zu bezahlen. Falls Auseinandersetzungen betreffend der Angemessenheit einer Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen gütlich beigelegt werden können, ist jede Partei zur Geltendmachung ihrer Forderung auf dem Rechtsweg berechtigt.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der bitvoodoo. Die bitvoodoo ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunden gibt mit seiner Unterschrift zu diesem Vertrag sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte, so dass die bitvoodoo den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Kunde eintragen lassen kann.

 

12. Urheberrechte (Dienstleistungen/Software)

Mit der Lieferung und Bezahlung der Software-Programme/Entwicklungen wird das Urheberrecht am Programm/Entwicklungen nicht erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht am Programm/Entwicklungen. Die Programme/Entwicklungen bleiben Eigentum des Herstellers. Die bitvoodoo behält sich ausdrücklich das Recht vor, die gelieferte Software/Entwicklungen und Lerninhalte wieder zu verwenden und weiter zu entwickeln.

 

13. Rechte am Arbeitsresultat (Dienstleistungen/Software)

13.1 Eigentum

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gebühren geht die Werkkopie in das Eigentum des Kunden über. Er darf dies in keiner Weise für kommerzielle Zwecke verwenden. Die bitvoodoo hat das Recht, das Werk unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht in beliebiger Weise zu ändern, davon Kopien herzustellen und es weiter zu verwenden.

13.2 Schutzrechte

Bei nur anteilmässiger Leistungsvergütung durch den Kunden bleiben alle Schutzrechte an der Werkkopie bei bitvoodoo.

 

14. Software von Drittherstellern

Der Kunde schliesst den Lizenzvertrag direkt mit dem Hersteller ab. Allfällige Garantien oder Gewährleistungen sind ausschliesslich bei diesem Hersteller geltend zu machen. Die bitvoodoo übernimmt selbst keine Garantieleistungen. Nach der Installation der Software ist der Kunde allein für den korrekten Einsatz verantwortlich.

 

15. Produkte von bitvoodoo

Die Produkte von bitvoodoo, die gegebenenfalls in einem Projekt zum Einsatz kommen, unterliegen den Terms of Use des Atlassian Marketplace: http://www.atlassian.com/licensing/marketplace/termsofuse

 

16. Hardware von Drittherstellern

Die Preise der Hardware verstehen sich ohne Installation, Verpackung und Versicherung. Es gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers. Die bitvoodoo übernimmt selbst keine Garantieleistung.

 

17. Abwerbung

Die Abwerbung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in irgendeiner Form von an der Vertragserfüllung beteiligten Personen der anderen Vertragspartei bedarf des gegenseitigen schriftlichen Einverständnisses. Als solche Personen gelten Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis sowie beigezogene Beauftragte. Diese Einschränkung gilt während der Vertragsdauer und während eines Jahres nach Beendigung des Anstellungs- oder Auftragsverhältnisses.

 

18. Geheimhaltung

bitvoodoo und der Kunde verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter, beigezogenen Hilfspersonen und Subakkordanten gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch weder für Informationen, die allgemein zugänglich bzw. schon bekannt sind, noch für solche, die ohne Zutun des Informationsempfängers offenkundig oder rechtmässig von Drittpersonen erworben werden. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Auskunftspflichten.

 

19. Haftung

Für direkte Schäden, die auf ein vertragswidriges Verhalten von bitvoodoo oder von ihr beigezogener Dritter zurückzuführen sind, haftet bitvoodoo nur sofern grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Jede weitergehende Haftung von bitvoodoo, ihrer Subakkordanten und Erfüllungsgehilfen, insbesondere für Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden wie entgangenem Gewinn, Verdienst- oder Produktionsausfall, Datenverlust sowie die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind ausdrücklich wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.

 

20. Vertragsdauer und Vertragsänderung

20.1

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, jedoch für eine im Vertrag festgelegte Mindestdauer abgeschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf ein Monatsende (erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer) gekündigt werden, sofern im Vertrag keine abweichenden Bestimmungen enthalten sind. Die Kündigung des Vertrages ist mittels Brief vorzunehmen.

20.2

bitvoodoo ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt und die Vertragsverletzung nicht innerhalb einer Nachfrist von 30 Tagen beseitigt. Als Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten insbesondere, aber nicht ausschliesslich:

- Funktionsfehler der Kundendaten, welche die Funktionsfähigkeit der Server von bitvoodoo beeinträchtigen;
- Verstoss gegen die im Rahmen dieses Vertrages gültigen Benutzerrichtlinien;
- Verletzung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden.

20.3

Falls der Konkurs über den Kunden eröffnet, dem Kunden die Nachlassstundung gewährt oder gegen den Kunden Verlustscheine ausgestellt werden oder auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, oder wenn sich das Unternehmen des Kunden in Liquidation begibt, hat bitvoodoo das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen eine Bankgarantie für die Bezahlung der Gebühren von mindestens 3 Monaten beibringt.

20.4

bitvoodoo behält sich vor, diese AGB und die Benutzungsrichtlinien bei Bedarf zu ändern. Änderungen treten auf den ersten möglichen Kündigungstermin ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der geänderten Bestimmungen in Kraft.

20.5

Der Kunde darf diesen Vertrag nur mit dem vorgängigen schriftlichen Einverständnis von bitvoodoo auf einen Dritten übertragen, wobei bitvoodoo das Einverständnis in der Regel nur verweigern wird, wenn der Dritte in einem wettbewerbsähnlichen Verhältnis zu bitvoodoo steht.

 

21. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Zürich. Anwendbar ist das schweizerische Recht.